AGB´s

AGBs - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Liefer- und Montagebedingungen Sonnenschutz Veicht

– für den Geschäftsverkehr mit Verbrauchern –

1. Geltungsbereich

1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Liefer- und Montagebedingungen (AMB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden, wenn der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.2. Die AMB gelten ausschließlich für Verträge über die Lieferung und Montage der von uns angebotenen Produkte, insbesondere Terrassenüberdachungen, Gartenzimmern, Vordächern, Markisen o.Ä.

1.3. Unsere AMB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und nur insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Kunde im Rahmen der Bestellung auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist und wir dem nicht ausdrücklich widersprechen.

1.4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich abzugeben. Schriftlichkeit in Sinne dieser AMB schließt Schrift- und Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) ein. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

1.5. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften in diesen AMB haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AMB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

1.6. Der Gegenstand des Vertrages ergibt sich aus den in Textform dokumentierten Vereinbarungen in Verbindung mit etwaigen weiteren Unterlagen wie Angebot, Angebotsbestätigung, Zahlungsbedingungen, Aufmaßunterlagen. Ergänzend gelten diese AMB, soweit nicht abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.

2. Vertragsschluss, Widerrufsrecht

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag zwischen uns und dem Kunden kommt zustande, wenn wir eine Bestellung des Kunden (Angebot des Kunden) schriftlich bestätigen (insbesondere durch sog. Auftragsbestätigung durch uns) oder die Bestellung ausführen. Erfolgt die Bestätigung oder Ausführung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Bestellung bei uns, gilt die Bestellung als von uns abgelehnt. 

2.2. Wenn dem Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, richtet sich dies nach den jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften entsprechend der beiliegenden Widerrufsbelehrung.

2.3. Soweit der Vertrag nicht lediglich auf die Lieferung von Waren und deren Installation/Montage, sondern auf die Erbringung von sonstigen Dienstleistungen (z.B. die Errichtung eines Bauwerkes) gerichtet ist, behalten wir uns vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung das Recht vor, bei Bestehen eines gesetzlichen Widerrufsrechts hinsichtlich dieser Leistungen mit der Ausführung dieser Dienstleistungen erst nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist zu beginnen, soweit der Kunde nicht durch Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per Brief, Fax, E-Mail, etc.) ausdrücklich verlangt, dass mit der Ausführung der Dienstleistung bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist begonnen wird. Verlangt der Kunde durch entsprechende Erklärung, dass bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Leistung begonnen wird, hat er im Falle eines Widerrufes Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Dienstleistungen zu bezahlen, § 357a Abs. 2 BGB.

3. Ausführung und Abnahme

3.1. Vor der endgültigen Auftragsdurchführung prüfen wir die örtlichen Begebenheiten beim Kunden und fertigen ein Aufmaß. Auf nicht ohne weiteres erkennbare örtliche Besonderheiten, welche die Ausführung oder die Anlieferung von Teilen beeinflussen können, hat der Kunde uns ausdrücklich hinzuweisen. Dies gilt insbesondere, aber nicht abschließend, für Besonderheiten des Baukörpers, einschließlich des Fassadenaufbaus oder des Baugrundes sowie im Baugrund verlegte Rohre oder Kabel.

3.2. Wir sind berechtigt, die Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen.

3.3. Nach Abschluss der Montage führen wir zusammen mit dem Kunden eine gemeinsame Inaugenscheinnahme der Vertragsleistung durch und erstellen hierüber ein schriftliches Abnahmeprotokoll. Der Kunde ist verpflichtet, die vertragsgemäß hergestellte Werk von uns abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel kann der Kunde die Abnahme nicht verweigern. Insbesondere leichte, montagebedingte Verunreinigungen der Leistung sind unwesentliche Mängel und berechtigen den Kunden nicht zur Abnahmeverweigerung.

3.4. Teilabnahmen von wesentlichen Teilen unserer Vertragsleistung sind zulässig und können von uns gegenüber dem Kunden verlangt werden.

3.5. Nimmt der Kunde die Vertragsleistung von uns gemäß Ziffer 3.3 dieser AMB ab, obschon er den Mangel kennt, so stehen ihm die gesetzlichen Nacherfüllungs-, Selbstvornahme-, Aufwendungsersatz- und Rücktrittsrechte nur zu, wenn er sich seine Rechte wegen des Mangels der abgenommenen Leistungen bei der Abnahme vorbehält.

4. Hinweise zum Umfang der Vertragsleistungen und Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1. Der Anschluss von elektrisch betriebenen Liefergütern (bspw. LED-Beleuchtung, Heizstrahler, Elektromotoren von Markisenanlagen etc.) ist nicht vom Vertragsgegenstand und dem vereinbarten Vertragspreis umfasst und darf nicht durch uns ausgeführt werden. Es obliegt dem Kunden diese Leistungen entsprechend zu beauftragen.

4.2. Unsere Leistungen basieren auf typenstatischen Berechnungen. Sollten für unsere vertragsgegenständlichen Leistungen weitere, über die typenstatischen Berechnungen hinausgehende Planungen erforderlich sein, weisen wir den Kunden hierauf hin. Solche Planungsleistungen sind vom Kunden extern auf Basis unserer typenstatischen Berechnungen zu beauftragen und nicht in dem mit uns vereinbarten Preis und dem Vertragsgegenstand enthalten.

4.3. Die Entsorgung und der Abtransport von Erdaushub bei Fundamentarbeiten, Pflaster-, Betonier- oder sonstige Arbeiten für den Verschluss der Fundamentoberfläche, etwaig erforderliche Demontagearbeiten sowie etwaige erforderliche Stein-, Pflaster- oder Holzausschnitte obliegen dem Kunden und sind nicht in dem Vertragsgegenstand und dem vereinbarten Preis enthalten.

4.4. Wir weisen darauf hin, dass die Errichtung oder Änderung von baulichen Anlagen unter Umständen genehmigungspflichtig ist. Die Einholung etwaig erforderlicher öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Genehmigungen ist nicht in dem mit uns vereinbarten Preis und dem Vertragsgegenstand enthalten. Der Kunde ist verpflichtet, auf eigene Kosten etwa erforderliche behördliche oder privatrechtliche Genehmigungen vor Bauausführung einzuholen.

4.5. Der Kunde ist auf unsere Anfrage hin verpflichtet, uns nachzuweisen, dass er Eigentümer des Grundstücks ist, auf dem die vertragsgegenständliche Anlage errichtet werden soll. Andernfalls hat der Kunde uns eine schriftliche Zustimmung zur Errichtung der vertragsgegenständlichen Anlage des rechtmäßigen Eigentümers vorzulegen.

4.6. Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass wir ein vertragsgegenständliches Werk frei von Behinderungen herstellen können. Dies gilt insbesondere für die Sicherung empfindlicher Flächen oder Möbelstücke, die Gewährleistung freier Zugänge zur Baustelle, die Mitteilung hinsichtlich etwaiger unterirdischer, hinterwandiger oder sonst nicht äußerlich erkennbarer Leitungen (insbesondere für Wasser und Strom), die Entfernung sonstiger Bausubstanzen, Stoffe oder Gegenstände, die eine ungehinderte Durchführung der Montage beeinträchtigen könnten. Der Kunde ist auch verpflichtet, uns auf eigene Kosten freien Zugang zu einem Wasser- und einem gesicherten Stromanschluss zur Verfügung zu stellen.

4.7. Unterlässt der Kunde eine zur Herstellung des Werkes erforderliche Mitwirkung, können wir, wenn der Kunde durch das Unterlassen der Mitwirkung in Verzug der Annahme gerät, eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich einerseits nach der Dauer des Verzugs und der Höhe des vereinbarten dem vereinbarten Vertragspreis, andererseits nach demjenigen, was wir infolge des Verzugs an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erwerben können.

4.8. Der Kunde ist verpflichtet, Dritte (z.B. Handwerker), die im Bereich der von uns zu montierenden Anlage, aber nicht in unserem Pflichtenkreis tätig sind, entsprechend dieser Ziffer 4 dieser AMB zu instruieren.

5. Preise, Zahlung

5.1. Vertraglich vereinbarter Preis ist der in der Auftragsbestätigung genannte Preis in Euro inkl. gesetzlicher Mehrwert-/Umsatzsteuer, inkl. Verpackung und/oder Transport- bzw. Versandkosten sowie Montagekosten.

5.2. Die Zahlungsmöglichkeiten werden dem Kunden in unserem Angebot mitgeteilt. Die vereinbarten Zahlungsraten werden fällig innerhalb von 8 Kalendertagen nach Zugang einer Rechnung sowie Vorliegen der sonstigen vereinbarten Fälligkeitsvoraussetzungen. Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die erste Zahlungsrate (Vorauszahlung) innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang einer Rechnung beim Kunden fällig, sofern wir mit dem Kunden keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.

5.3. Der Kunde kommt in Zahlungsverzug mit Erhalt einer Mahnung oder Zahlungserinnerung, spätestens jedoch 10 Kalendertage nach Zugang und Fälligkeit einer Rechnung, § 286 Abs. 3 BGB. Für den Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Bei Schecks, Bank- oder Postüberweisungen gilt der Tag, an dem die Gutschrift bei uns eingeht, als Zahlungseingang. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen geltend zu machen. Die Folgen des Zahlungsverzuges des Kunden richten sich im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

5.4. Aufwendungen, geänderte- und zusätzliche Leistungen, die aufgrund von Änderungen des Vertragsgegenstandes nach Art oder Umfang auf Veranlassung des Kunden nach unserer Auftragsbestätigung erfolgen und/oder die durch die Erfüllung nachträglicher oder nicht vorhersehbarer behördlicher Auflagen und Anforderungen entstehen, sind uns gesondert zu vergüten.

5.5. Sofern unsere Leistungen aus Gründen nach Vertragsschluss, die wir nicht zu vertreten haben, erst sechs Monate oder später nach Vertragsschluss erbracht werden, sind wir berechtigt, angemessene Preisänderungen wegen veränderter Material-, Produktions-, Vertriebs- und sonstiger Kosten für die Lieferungen und Leistung des Vertragsgegenstandes vorzunehmen.

6. Leistungszeit

6.1. Die Lieferung erfolgt voraussichtlich in 12 Wochen nach Vertragsschluss, vorausgesetzt, der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungspflichten (vgl. Ziffer 4 dieser AMB) erfüllt.

6.2. Montagetermine sowie Terminänderungen sind zwischen dem Kunden und uns schriftlich zu vereinbaren. Ein verbindlicher Fertigstellungstermin muss von uns schriftlich bestätigt sein.

6.3. Stellt sich während der Lieferung oder Montage heraus, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten, insbesondere nach Ziffer 4 dieser AMB nicht erfüllt hat, so bleibt die Zeit bis zur Herbeiführung dieser Voraussetzungen bei der Berechnung von Fristen und Terminen außer Betracht. Weitere uns zustehende Ansprüche bleiben unberührt.

6.4. Wir kommen nicht in Verzug, wenn wir aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, selbst nicht beliefert werden. Sind wir für die Lieferung selbst auf Lieferungen Dritter angewiesen, sind wir berechtigt, den Liefer- und/oder Montagetermin entsprechend zu ändern, wenn wir nicht rechtzeitig von dem Dritten beliefert werden. In diesem Fall informieren wir den Kunden schriftlich und vereinbaren mit ihm einen neuen Liefer- und/oder Montagetermin.

6.5. Verzögerungen aufgrund von Witterungsbedingungen, mit denen bei Abgabe unserer Bestätigung des Auftrags normalerweise nicht gerechnet werden musste oder höherer Gewalt (Streik, Naturkatastrophen, Pandemien, öffentliche Vorgaben etc.) bleiben bei der Berechnung von Fristen und Terminen außer Betracht. Weitere uns zustehende Ansprüche bleiben unberührt.

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Leistung bleibt bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Vertragspreises in unserem Eigentum.

8. Gewährleistung

8.1. Soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts anderes ergibt, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung.

8.2. In unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltene Abbildungen oder Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind; insoweit stellen Abweichungen unserer Vertragsleistung auch keinen Mangel dar. Herstellungsbedingte Abweichungen in Maßen, Inhalten, Dicken, Gewichten, Farbtönungen sind im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig.

8.3. Wir übernehmen keine Gewährleistung bei Schäden an der Vertragsleistung durch gewöhnliche Verschleißerscheinungen, unsachgemäße Behandlung durch den Kunden, Nichtbeachtung von Sicherheitsvorkehrungen durch den Kunden, Gewaltanwendung oder eigenmächtige Reparaturversuche des Kunden.

8.4. Keine Mängel stellen beispielsweise folgende technisch-physikalisch bedingte Erscheinungen an Gläsern dar: farbige Spiegelungen (Interferenzen), optische Erscheinungen bei vorgespannten Gläsern sowie bei Isoliergläsern, Verzerrungen des äußeren Spiegelbildes bei Isoliergläsern.

8.5. Voraussetzung für eine uns treffende Gewährleistungspflicht bei eloxierten und pulverbeschichten Profilen ist, dass der Kunde eine ordnungsgemäße Pflege und Reinigung vorgenommen hat.

8.6. Liegt ein Mangel vor und verlangt der Kunde Nacherfüllung, so können wir nach unserer Wahl

den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen. Wir können die Nacherfüllung

verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

9. Haftung

9.1. Soweit sich aus diesen AMB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

9.2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur

9.2.1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie

9.2.2. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

9.3. Die sich aus Ziffer 9.2 dieser AMB ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

10. Kündigungsbedingte pauschale Vergütung bzw. pauschalierter Schadensersatz Erfolgt eine Kündigung gleich aus welchem Grund, ohne dass sie von uns zu vertreten ist, haben wir das Recht, eine pauschale Vergütung bzw. einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 10% des zur Zeit der Kündigung vereinbarten Gesamtpreises zu verlangen, wobei dem Kunden und uns jeweils das Recht zusteht, im Einzelfall den Nachweis zu erbringen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger bzw. höher als die Pauschale.

11. Datenschutz

Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertrags- und Geschäftsbeziehung sowie im Rahmen des geschäftlichen Kontakts mit uns personenbezogene Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verarbeitet werden. Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

12. Rechtswahl

Für diese AMB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts, soweit nicht zwingendes internationales Verbraucherschutzrecht entgegensteht.

Widerrufsrechte des Kunden

Ausschließlich für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen im Sinne von § 312b BGB sowie bei Verträgen, für deren Verhandlung und Abschluss gemäß § 312c BGB ausschließlich Fernkommunikationsmittel (z.B. E-Mail, Telefon, etc.) verwendet wurden (sog. Fernabsatzverträge), je nach Gegenstand des Vertrages jeweils die folgenden Widerrufsrechte:

I. Verträge über die Lieferung von Waren

(also insbesondere für alle Kauf-, Tausch- und Werklieferungsverträge, die auf den Erwerb beweglicher Sachen gerichtet sind, sowie für die damit unmittelbar zusammenhängenden Dienstleistungen wie Installation und/oder Montage der gelieferten Ware)

II. Verträge über sonstige Dienstleistungen

(also Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang zu einer Warenlieferung stehen oder die eigenständig als zusätzliche Leistungen neben Lieferung und Installation/Montage vereinbart wurden, z.B. die Errichtung eines Wintergartens oder eines sonstigen Bauwerks)

 


 


 

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